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Monday, October 18, 2010

Die Kriminalisierung der Übertragung von HIV in den USA und Deutschland

Eine schuldhafte Infektion einer anderen Person mit dem HI-Virus wird in den USA und Deutschland unterschiedlich bewertet und geahndet. Kritiker in beiden Ländern sehen solch eine Kriminalisierung der Übertragung von HIV jedoch als wenig effektiv an.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland können HIV-Infizierte bei einer tatsächlichen Virusübertragung, wie im Fall von der No Angels Sängerin Nadja Benaissa, wegen gefährlicher Körperverletzung (§§ 223 I, 224 Nr. 1 StGB “Beibringung von anderen gesundheitsschädlichen Stoffen”) verurteilt werden. Schon die Infizierung mit dem HI-Virus ist dabei eine Gesundheitsschädigung iSv § 223 I StGB, auf einen Ausbruch der Krankheit AIDS kommt es nicht an, denn schon der HI-Virus beeinträchtigt die Lebensweise negativ und verursacht so einen pathologischen Zustand. Auch der Versuch kann im Falle der Nicht-Ansteckung prinzipiell strafbar sein.

Der Fall der Popsängerin Nadja Benaissa hat in Deutschland zu der Diskussion geführt ob HIV-positive Menschen bestraft werden dürfen, weil sie ungeschützten Sex hatten. Kritiker sehen in der generellen Strafbarkeit von HIV-Infektionen ein Hemmnis bei der effizienten Vorbeugung gegen AIDS; die voreilige Kriminalisierung von HIV-Positiven füge der Prävention mehr Schaden zu, als sie nutzt.

In Drucksache 17/2968 vom 17. September 2010 wies die Bundesregierung darauf hin, dass eine pauschale Beantwortung, ob eine potentielle Strafbarkeit nach § 224 des Strafgesetzbuchs (StGB) auch bei HIV-infizierten und unter Therapie stehenden Menschen mit einem negativen oder unbekannten Serostatus in Betracht kommt, nicht möglich ist. Die Beantwortung dieser Frage hängt von diversen Einzelumständen ab, deren Bewertung den unabhängigen Gerichten überlassen bleibt.

Rechtslage in den USA
Im Unterschied zu Deutschland, gibt es in den USA kein einheitlisches Strafgesetz. Somit wird die Strafbarkeit der schuldhaften Infektion einer anderen Person mit dem HI-Virus nicht einheitlich beurteilt. Manche US-Bundesstaaten beurteilen solch ein Verhalten als ein Vergehen (siehe Georgia), andere als ein Verbrechen (siehe Michigan). Ähnlich wie in Deutschland fürchten Kritiker in den USA, dass eine mögliche Strafbarkeit der schuldhaften HIV-Übertragung Menschen davon abhalten könnte sich einem AIDS Test zu unterziehen.

Im Juli 2010 hat sich dann auch das Weisse Haus zu dem Thema geäussert indem es die National HIV/AIDS Strategy bekannt gegeben hat. Die drei primären Ziele dieser Initiative sind laut Präsident Obama die Reduzierung der Menschen die sich mit dem HI-Virus infizieren, der verbesserter Zugang und medizinische Hilfe für HIV-Infizierte sowie die Verringerung der medizinischen Ungleichbahndlung bzgl. HIV.

Unabhängig davon welche gesetzliche Regelung der Problematik man bevorzugt, die Diskussion trägt in jedem Fall dazu bei auf das sehr wichtige Thema AIDS/HIV aufmerksam zu machen.

Weitere (rechtsvergleichende) Informationen finden sie auch auf unserer Webseite.


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