BHL Bogen

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Friday, September 19, 2014

Das Ende des Bankgeheimnisses

Es gibt keinen Weg mehr zurück. Im September wird der, von der OECD entwickelte, weltweit einheitliche "Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten", kurz AIA, den G20 Staaten vorgestellt und im Oktober auf einer Konferenz in Berlin finalisiert. Bereits Ende 2015 soll der Standard dann in Kraft treten und spätestens bis September 2017 soll mit dem automatisierten Informationsaustausch begonnen werden.

Berichtspflichtig sind dann Finanzinstitute, also einlageführende Banken, rein depotführende Institute, Investmentunternehmen und Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge vertreiben.

Berichtet wird über Kundendaten (Name, Adresse etc.) und bei Rechtsträgern auch über Vertretungsorgane, Controlling Persons, Vorstände, Geschäftsführer und Treuhänder, außerdem über die Kontodaten, also Kontonummer, Kontostand, erzielte Bruttoerträge und -erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Finanzinstitute selbst müssen ihren Namen und, sofern vorhanden, ihre Identifikationsnummer übermitteln. Ausgeschlossen von der Kontrolle sind hingegen börsennotierte Firmen, internationale Organisationen und staatliche Betriebe.

Bei der Kontrolle wird zwischen bereits bestehenden und neu eröffneten Konten unterschieden: Während alle natürlichen Personen und alle Neukonten von Rechtsträgern kontrolliert werden, müssen Bestandskonten von Rechtsträgern im Gegenwert von weniger als 250.000 US-Dollar nicht überprüft werden.

Besonders wichtig: Es gilt das Reziprozitätsprinzip, also nur Länder, die sich zum AIA bekennen und ihm nachkommen, erhalten steuerrechtliche relevante Daten. Drittstaaten sollen keinen Einblick haben.

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