BHL Bogen

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Friday, October 21, 2016

Ein Jahr nach dem VW-Abgasskandal - Eine rechtliche Bestandsaufnahme bei Käufern und Anlegern in Deutschland

Ein Jahr ist nunmehr vergangen seitdem bekannt wurde, dass der VW-Konzern Software zur Manipulation seiner Abgaswerte verwendet. Diese Software erkennt, ob sich das Fahrzeug in einer Prüfsituation oder auf der Straße befindet. Im Falle einer erkannten Überprüfung optimiert die Software die Stickoxid-Werte. Im normalen Fahrbetrieb werden die so ermittelten Abgaswerte jedoch erheblich überschritten.

Nach Bekanntwerden der Abgasaffäre versprach der VW- Konzern seinen deutschen Kunden Nachbesserungsaktionen durch ein Softwareupdate oder technische Veränderungen am Motor.
Diese Abgasnachbehandlungsmaßnahmen wurden durchaus kontrovers diskutiert, da Auswirkungen auf die Motorleistung und den Verbrauch des Wagens befürchtet werden. Die betroffenen Motorvarianten zeichnen sich durch zahlreiche Unterschiede aus, weshalb VW nun vor der Aufgabe steht, 10.000 verschiedene Lösungen auszuarbeiten. Diese Nachbesserungsvarianten müssen zudem vom Kraftfahrtbundesamt (KFB) abgesegnet werden. Aus diesem Grund zogen sich die Nachbesserungsaktionen zeitlich hinaus und dauern noch immer an.

1. Käufer
Viele deutsche Käufer waren enttäuscht von VW und versuchten ihr Rücktrittsrecht aus dem Kaufvertrag auszuüben. Nach längerem Warten sind Käufer zudem gezwungen, Klage zu erheben, um die Verjährung ihrer Gewährleistungsansprüche zu verhindern.

Dabei wurde die eigene Rechtsschutzversicherung für viele deutsche Kunden zur ersten Hürde. Zahlreiche Versicherungen weigerten sich, die Kosten zu übernehmen. Argumentiert wurde damit, dass die Käufer zuerst den angekündigten Nach besserungsversuch von VW abwarten sollten und außerdem keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Klagen vorliegen würden.
Die daraus resultierenden Schiedsgutachterverfahren und nachfolgenden Deckungsklagen verliefen für die Käufer weit- gehend erfolgreich.

Die sich anschließenden Klagen gegen Händler oder VW bezüglich Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatz waren in Deutschland überwiegend erfolgreich. Die im Sinne der Käufer ergangenen Urteile wurden damit begründet, dass die eingebaute Manipulationssoftware einen Sachmangel darstellt, der Gewährleistungsrechte des Käufers nach sich zieht. Dieser Mangel könne auch nicht als unerheblich abgetan werden. Dies beweise bereits der Zeitraum den VW benötigt, um den Käufern eine Lösung anzubieten.
Zudem lege § 439 Abs. 1 BGB eindeutig fest, dass der Käufer freie Wahl hat zwischen Nachbesserung und Nachlieferung. Auf die angekündigte Nachbesserung muss sich der Käufer somit nicht einlassen. Die Nachbesserungsaktion von VW ist ferner den Käufern nicht innerhalb einer angemessenen Frist konkret angeboten worden, sondern durch die Presse lediglich in Aussicht gestellt gewesen. Im Übrigen müsse diese vom Händler als Vertragspartner angeboten werden und nicht von VW als Hersteller des Fahrzeugs. Schließlich wurde das zerstörte Vertrauensverhältnis betont.

2. Aktionäre und Investoren
Noch viel schwerer als die zahlreichen Klagen der Käufer dürften VW die Klagen seiner deutschen Aktionäre und Investoren treffen, die im Gegensatz zu den Käuferklagen zum Großteil erst vor Kurzem anhängig gemacht wurden. Diese haben durch den Skandal enorme Verluste erlitten. Unter den klagenden Anlegern sind auch einige Bundesländer, wie Bayern und Baden - Württemberg, die ebenfalls Versorgungsrücklagen in VW-Aktien gesteckt haben.

Laut Schätzungen haben die Verfahren einen Streitwert von insgesamt 8,2 Milliarden Euro. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass der Konzern sie früher über den Einsatz der Manipulationssoftware und die möglichen Konsequenzen und Risiken informieren hätte müssen. Dabei berufen sich die Anleger auf das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, bestimmte relevante Informationen für Aktionäre unverzüglich zu veröffentlichen. Dieser Pflicht sei VW nicht hinreichend nachgekommen.

Die immense Anzahl an Klagen soll mit Hilfe eines Kapitalanlegermusterverfahrens entschieden werden. Dies ist einer der sehr wenigen Fälle, in denen der deutsche Gesetzgeber eine Sammelklage zulässt. VW verteidigt sich bislang vehement gegen diese Klagen und meint, der Konzern habe alle Mitteilungspflichten erfüllt.

3. Strafrechtliche Konsequenzen
Kurz nach Bekanntwerden des Skandals nahmen auch deutsche Staatsanwaltschaften wegen Verdachts auf Betruges in besonders schwerem Fall ihre Ermittlungen auf. Anklagen wurden allerdings bis dato noch nicht erhoben.
Jedoch ist in diesem Zusammenhang abschließend zu beachten, dass das deutsche Strafrecht an die persönliche Verantwortlichkeit anknüpft. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten kann somit nur von Personen ausgehen und nicht von einem Unternehmen. Ein solches 'Unternehmensstrafrecht' ist allerdings in den USA durchaus etabliert.

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