BHL Bogen

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Thursday, March 28, 2019

ALDI vs LIDL – Go cheap or go home

Nachdem Aldi schon seit Jahrzehnten gut etabliert im US –Markt für Lebensmitteldiscounter ist, zog Lidl 2017 nach und versuchte ebenfalls im Land der unbegrenzten Möglichkeiten wirtschaftlich Fuß zu fassen. Dass die Möglichkeiten tatsächlich, vor allem in wettbewerbs – und arbeitsrechtlicher Hinsicht, doch nicht so ganz unbegrenzt sind, musste Lidl jetzt schmerzhaft feststellen:

Nach gerade einmal 2 Jahren gemischt erfolgreicher Geschäftstätigkeit in den USA muss Lidl sich nun gegen eine Klage des altbekannten Erzrivalen Aldi wehren. Gegenstand der Klage sind Verschwiegenheitserklärungen, Wettbewerbssperren und das unerlaubte Abwerben von Mitarbeitern. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht eine ehemalige Aldi Bezirksleiterin und Immobilienmanagerin, sowie eine ehemalige Immobilienassistentin, die beide zu Lidl gewechselt sind und dabei angeblich besagte Pflichtverletzungen begangen haben. Anders als in Europa, wo beide Konzerne erhebliche Marktpositionen inne haben, stellt sich die Klage
in Amerika allerdings als Kampf von David gegen Goliath dar.

Aldi ist bereits seit den 70er Jahren in den USA aktiv und macht mit seinen über 1800 Filialen, verteilt über 35 Staaten, einen Jahresumsatz von mehr als 13,5 Milliarden Euro. Zudem befindet sich Aldi USA gerade mitten in einem Expansionsprozess, dessen Ziel 2500 Filialen bis 2022 und dementsprechende Umsätze sind.

Lidl hingegen konnte seine 2017 mit Markteintritt gefassten Etablierungs-und Expansionsziele zunächst nicht erreichen und hat derzeit statt geplanter 100, nur 65 Filialen entlang der Ostküste.

Aldi klagt vor dem zuständigen U.S. District Court im Osten von North Carolina unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz. In einem Statement äußerte Aldi, dass fairer Wettbewerb durchaus willkommen geheißen werde, jegliche Versuche solch fairen Wettbewerb zu untergraben, allerdings nicht toleriert werden könnten. Beanstandet wird insbesondere der Verstoß der Ex-Mitarbeiter gegen ein Wettbewerbsverbot und die Weitergabe vertraulicher, interner Handelsinformationen an den neuen Arbeitgeber Lidl. Darüber hinaus wird Lidl selbst beschuldigt, sowohl Arbeitnehmer, als auch Informationen in Kenntnis der entgegenstehenden Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmern und Aldi angenommen zu haben.

Gerade vor dem Hintergrund des in den USA viel weniger ausgeprägtem Arbeitnehmerschutzes und dem daraus resultierenden größerem Spielraum bezüglich Wettbewerbsverboten und dem Arbeitsverhältnis nachfolgenden, zulässigen Restriktionen kann der Ausgang dieser Klage mit Spannung erwartet werden. Interessant ist auch die Frage, inwieweit sich die Klage auf den ohnehin nicht planmäßig verlaufenen Markteintritt von Lidl auswirken wird und wie der Konkurrenzkampf der beiden Discounter dadurch beeinflusst wird.


References:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/aldi-verklagt-lidl-in-den-usa-a-1256767.html



Thursday, March 21, 2019

Wanderregeln in Österreich


Alpenliebhaber aufgepasst: Sollten Sie einen Wanderurlaub in Österreich geplant haben, gibt es bald besondere Regeln zu beachten. Momentan erarbeitet das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus für Wanderer in den österreichischen Alpen einen Verhaltenskodex mit dem Namen „Aktionsplan für sicheres Almen“. In diesem soll das Verhalten in der Nähe von Weidetieren, der Mindestabstand und besonders wie Hunden mitzuführen sind, erläutert werden. Dies mit dem Ziel, Konflikte zwischen Touristen und Bauern zu verhindern. Der Aktionsplan, der zum Saisonstart veröffentlicht wird, soll als eine Richtlinie dienen und baut darauf auf, selbstverantwortlich in den Alpen unterwegs zu sein. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen muss man aber im Falle eines Schadens auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auslöser dieser ungewöhnlichen Maßnahme ist der Tod einer deutschen Wanderin im Sommer 2014. Diese wurde in Tirol von einer Herde von 20 Kühen zu Tode getrampelt. Der Witwer forderte nun Schadensersatz von dem Halter der Tiere, da der Landwirt die Kühe nicht von öffentlichen Wegen ferngehalten hatte und damit verantwortlich war für das Unglück. Trotz aufgestellter Warnschilder wurde der Landwirt nun zu einer Schadenersatzzahlung von 490.000 Euro verurteilt. Dies mit der Begründung von dem Gericht, dass der Landwirt seine Wiese hätte einzäunen können, um so das Unglück zu verhindern. Die Warnschilder waren nicht ausreichend.
Dieses sog. „Kuh-Urteil“ vom 22. Februar 2019 sorgt nun dafür, dass sich die Landwirte auf den österreichischen Almen Sorgen machen, für Unfälle solcher Art ab sofort finanziell haftbar gemacht zu werden. Momentan ist es als Wanderer meist möglich, Weiden ohne Probleme oder Begrenzungen zu überqueren, auch wenn dort Weidetiere frei herumlaufen. Die Folgerung aus dem Kuhurteil wäre nun natürlich, dass die Bauern aus Haftungsgründen anfangen, ihre Wiesen einzuzäunen. Solche Einzäunungen wären allerdings eine extreme Einschränkung für die Wanderer, da gegebenenfalls Wanderwege danach nicht mehr zugänglich wären: Der freie Zugang zu Natur und Bergen wäre gefährdet. Ein sogenanntes freies Wegerecht gilt nur für Wälder, nicht aber für Weiden. Demnach wäre es erlaubt, die Weiden für die Öffentlichkeit zu schließen, soweit es kein öffentlicher Weg ist.
Für die österreichische Regierung steht fest: In den Alpen spielt sowohl die Viehwirtschaft als auch der Wandertourismus eine wichtige wirtschaftliche Rolle und sind beide nicht wegzudenken. Daher will sie für eine Koexistenz der beiden Gruppen eine Lösung finden, die für beide Seiten tragbar ist. So soll neben den oben genannten Verhaltenskodex auch eine Änderung des AGBG (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) durchgesetzt werden, in der die alleinige Verantwortung in solchen Vorkommnissen von den Tierhaltern, wie es bisher war, überarbeitet werden soll. Als dritte Maßnahme ist die Vereinheitlichung des Versicherungsschutzes der Landwirte für Österreich geplant. Aber auch die Tourismusvertreter und die Landwirte selbst arbeiten zusammen, um eine gemeinsame Lösung zu finden