BHL Bogen
Thursday, May 27, 2010
Das neue Online-Formular DS-160
Hier finden Sie mehr Informationen: bdhlaw.net
USA erhöht Gebühren für Nichteinwanderungsvisa
Die Gebührenerhöhung dient zur Deckung der steigenden Kosten für die Bearbeitung von bestimmten Nichteinwanderungsvisa, die einer aufwändigeren und intensiveren Prüfung bedürfen als die meisten anderen Kategorien von Nichteinwanderungsvisa.
Nunmehr zahlen nach der neuen Gebührenregelung Antragsteller für alle Visa ohne Petition für Arbeitnehmer eine Gebühr i.H.v. 140 USD. Dazu gehören: B1/B2 Touristenvisa, Visa für Geschäftsreisende, Visa für Journalisten/Medien sowie sämtliche Visa für Schüler und Teilnehmer an Austauschprogrammen.
Antragsteller für Visa mit Petition für Arbeitnehmer zahlen eine Gebühr i.H.v. 150 USD. Dazu gehören die Visa H, L, O, P, Q und R.
Die Antragsgebühr für die Visakategorien K für Verlobte von US-Bürgern zahlen 350 USD und Antragsteller der Kategorie E (Handels- u. Investorenvisa) zahlen 390 USD.
Das US-Außenministerium wird mit Veröffentlichung der vorläufigen endgültigen Regelung der Öffentlichkeit 60 Tage die Möglichkeit geben dazu Stellung zu nehmen. Danach wird das US-Außenministerium die öffentlichen Kommentare prüfen und eine endgültige Regelung bekannt geben. Am 4. Juni 2010 werden sich nur die Gebühren für Nichteinwanderungsvisa ändern, mögliche Änderungen von Gebühren im Zusammenhang mit US-Reisepässen, Einwanderungsvisa und anderen Dienstleistungen des Konsulates werden derzeit noch geprüft.
Informationen zur Gebührenerhöhung finden Sie hier.
Gerne stehen auch wir Ihnen für jegliche Fragen zur Thematik Nichteinwanderungsvisa zur Verfügung.