Perspectives on international business law, immigration, and litigation from our offices in Atlanta, Charlotte, Berlin, Cologne, Guatemala City, São Paulo, and Vancouver.
Das amerikanische Einwanderungssystem ist ein komplexes System aus verschiedenen Arten von Visa, die je nach Bedarf und Zweck unterschieden werden können.
Es gibt zwei Kategorien von Visa: Einwanderungsvisum (IV) und Nichteinwanderungsvisum (NIV).
Einwanderungsvisa sind für Personen gedacht, die dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten möchten.
Nichteinwanderungsvisa sind für Personen gedacht, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen möchten, sei es aus geschäftlichen, touristischen oder anderen Gründen.
Einwanderungsvisa werden in der Regel durch ein Petitionsverfahren von einem Familienmitglied, Arbeitgeber oder Investor beantragt und von einem US-Konsulat im Ausland ausgestellt.
Bei der Einreise in die Vereinigten Staaten erhalten Visumempfänger eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die "Green Card".
Zu den Kategorien von Nichteinwanderungsvisa gehören Besuchervisa (B-1/B-2), Studentenvisa (F-1/M-1), Arbeitsvisa (H-1B), Investorenvisa (E-2), Visa für Austauschprogramme ( J-1) und andere.
NIVs werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum von US-Botschaften oder Konsulaten im Ausland ausgestellt, die es den Inhabern ermöglichen, zu einem bestimmten Zweck in die USA zu reisen
Deutsche Staatsangehörige können in der Regel ein NIV oder IV beantragen, indem sie einen Online-Antrag beim US-Außenministerium stellen.
Für deutsche Staatsangehörige, die ein USA-Visum benötigen, sind neben dem Investorenvisum das Besuchervisum (B-1/B-2) und das Arbeitsvisum (H-1B) die gängigsten Visumarten.
Das B-1/B-2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, welches es deutschen Staatsangehörigen ermöglicht, vorübergehend in die Vereinigten Staaten zu reisen, sei es geschäftlich oder zum Vergnügen.
Das B-2-Visum ist für Touristen, die die Vereinigten Staaten besuchen, um Freunde und Familie zu besuchen oder um Urlaub zu machen.
Das H-1B-Visum ist ein Arbeitsvisum, das es deutschen Staatsangehörigen erlaubt, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten, wenn sie eine qualifizierte Position in einem Fachgebiet innehaben.
Qualifizierte Fachkräfte werden in den Bereichen Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen oder Gesundheitswesen benötigt. Die meisten H-1B-Visa sind auf 3 Jahre begrenzt, können aber um 3 Jahre verlängert werden
Das Visum, welches ich am häufigsten empfehle, ist das E-Visum. Das E-Visum ist für deutsche Investoren attraktiv.
Es gibt zwei Arten von E-Visa: das E-1-Visum und das E-2-Visum für Geschäftsinhaber, die entweder mit den Vereinigten Staaten Handel treiben oder in den Vereinigten Staaten investieren.
Die Arbeitserlaubnis für Ehepartner hängt von der Art des E-Visums ab, das der Investor besitzt. Mit einem E-1-Visum kann Ehepartnern, die in die Vereinigten Staaten einreisen, nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Sie können jedoch eine Arbeitserlaubnis beantragen und müssen nachweisen, dass sie in den Vereinigten Staaten leben, um die wirtschaftliche Unterstützung ihres Ehepartners zu erhalten.
Thank you to Judgement War Productions LLC and Colin Verba for producing this video.
In Zukunft könnte es wieder möglich sein, ein Visum ohne vorausgehendes Interview zu erhalten. Im Januar diesen Jahres wurde ein Pilotprogramm angekündigt, das die US Konsulate und Botschaften gerade umsetzen. Das Programm sieht vor, dass Personen, die ein Nichteinwanderungsvisum beantragen, nicht mehr durch Konsulats-/Botschaftsangestellte interviewt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Diese Massnahme ist eine Rückkehr zu den Standards der Zeit vor dem 11.September 2001. Präsident Obama hofft so, die Tourismus Branche zu stärken und Einreisebarrieren abzubauen.
Ob das Interview entfällt ist jedoch von einer Vielzahl von Kriterien abhängig. Voraussetzung ist, das bereits zuvor ein Visum der selben Kategorie erteilt worden ist. Das heisst das Interview entfällt nur dann, wenn man bereits ein Visum einer bestimmten Kategorie hatte und nun ein zweites Mal eines der selben Kategorie beantragen möchte. Zudem darf das zuvor erteilte Visum nicht abgelaufen, oder älter als 4 Jahre sein (48 Monate).
Wurde ein Visum vorher verweigert, findet die neuen Vorschrift keine Anwendung. Erfüllt man alle Kriterien, steht es im Ermessen des Konsulats-/Botschaftsangestellten ob er ein Interview durchführt oder nicht. Es gibt keine Garantie, das das Interview tatsächlich entfällt.
Zudem ist die Vorschrift bis jetzt auf bestimmte Länder wie Russland, China, Brasilien und Indien beschränkt. Der Anwendungsbereich der neuen Vorschrift ist somit eng begrenzt.
For visa applications submitted on or after April 13, 2012 the U.S. Department of State has established a new visa application fee schedule:
The application fee for B-1/B-2 (visitor for business/pleasure), J (exchange visitor), F (student), M (non-academic student), I (foreign press media representative visa) and C-1/D (transit and crewmember) visas is $160.
The application fee for all kind of petition-based temporary work visas (H, L, O, P, Q and R categories) is $190.
The application fee for K (fiancé) visas is $240.
The application fee for treaty trader (E-1), treaty investor (E-2), and Australian professional (E-3) visas is $270.
Important notice: For visa fees that are increasing, receipts for payments made prior to the fee changes (prior to April 13, 2012) will be accepted for 90 days after the fee takes effect (until July 12, 2012). In visa categories where the fees are declining, no refund will be available for those who paid prior to the effective date or the wrong amount after the effective date; however, these receipts are valid for the usual one year from the date of issuance and applicants can pay the difference between old and new fees at the Embassy/Consulate.
Feel free to contact us with any visa related inquiries.
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Für die Beantragung am oder nach dem 13. April 2012 hat das US-Außenministerium (U.S. Department of State) neue Visumantragsgebühren festgelegt:
Die Antragsgebühr für die Visumkategorien B-1/B-2 (temporäre Geschäfts- und Besuchsreisen), J (Austauschprogrammteilnehmer und Au Pairs), F (Studenten), M (nichtakademische Studenten), I (Journalisten) and C-1/D (Transit and Crew-Mitglieder) beträgt $ 160.
Die Antragsgebühr für alle temporären, auf einer Arbeitsgenehmigung basierenden Arbeitsvisa (Visumkategorien H, L, O, P, Q und R) beträgt $ 190.
Die Antragsgebühr für K Visa (Verlobtenvisa) beträgt $ 240.
Die Antragsgebühr für E-1 (Handelstreibende) und E-2 (Investoren), sowie für E-3 (australisches Fachpersonal) Visa beträgt $ 270.
Wichtige Mitteilung: Bei jenen Visumantragsgebühren, welche erhöht werden, wird der Einzahlungsbeleg noch weitere 90 Tage (bis zum 12. Juli 2012) zur Visumantragstellung akzeptiert, wenn die Einzahlung vor dem Stichtag (13. April 2012) stattgefunden hat. Bei Visumantragsgebühren, welche gesenkt werden, gibt es keine Möglichkeit einer Erstattung, ungeachtet ob die höhere Antragsgebühr schon vor oder erst nach dem Stichtag eingezahlt wurde. In jedem Fall sind die Zahlungsbelege für ein Jahr vom Datum der Einzahlung gültig.
Gerne können Sie uns bei Visumsfragen kontaktieren.