Bayer zahlt Millionen im Aspirinstreit
Bayer wird vorgeworfen das Medikament Aspirin ohne Zulassung mit neuen Zusätzen versehen und es anschließend unter neuem Namen verkauft zu haben. So verkaufte der Pharmagigant das Medikament unter dem Namen „Bayer Aspirin with Heart Advantage“ sowie „Bayer Women's Low Dose Aspirin + Calcium“. Die US-Gesundheitsbehörde FDA war der Meinung, dass dies ein neues Medikament darstelle. Hierfür wäre eine neue Zulassung notwendig gewesen. Daraufhin klagte die US-Gesundheitsbehörde gegen Bayer. Verbraucher schlossen sich der Klage an und gingen gegen Bayer mit einer Sammelklage vor.
Der Vergleich, der Bayer zu einer Geldzahlung von 15 Millionen US-Dollar verpflichtete wurde durch einen Richter in New York bestätigt. Auch die Sprecherin des Chemie– und Pharmakonzerns Bayer bestätigte den Vergleich.
Die 15 Millionen US-Doller dienen der Rückerstattung bereits verkaufter Aspirintabletten. Kunden, die nachweisen können, dass Sie in den letzten Jahren eine Aspirinschachtel gekauft haben, erhalten den Kaufpreis (zwischen vier und sechs US-Dollar) zurück.
Vergleich in der Klage gegen “Nutella” Hersteller Ferrero
Wie am 24. Februar 2011 auf unserem Blog berichtet, lagen gegen den Hersteller des beliebten Brotaufstrichs “Nutella”, Ferrero, zwei Sammelklagen („class actions“) in den USA vor. Beide Verfahren wurden Anfang Januar durch Vergleiche beendet.Sowohl am United States District Court for the District of New Jersey (In re Ferrero Litigation No. 11-CV-205 H), als auch am United States District Court for the Southern District of California (In re Nutella Marketing and Sales Practices Litigation, No. 3:11-cv-01086), hatten die Kläger geltend gemacht, dass die Werbung, die Ferrero für Nutella macht, die Verbraucher irreführt. Werbung, Anzeigen und Verpackung, so die Kläger, vermitteln den Eindruck, dass Nutella ein gesunder Brotaufstrich sei, der für eine ausgewogene Ernährung sorge. Tatsachlich jedoch, sei Nutella eine aus größtenteils Fett und Zucker bestehende Süßigkeit, die keinesfalls zur gesunden Ernährung beitrage.
Die Vergleiche geben den Klägern nun Recht. Ferrero muss seine Marketingstrategie ändern. Sowohl die Fernsehwerbung, in der gesunde aufgeweckte Kinder und ihre Familien gemeinsam Nutellatoast frühstücken und die Ausgewogenheit des Aufstrichs anpreisen, als auch die Webseite, müssen geändert werden. Zudem enthält der Vergleich die Verpflichtung alle Nutella Produkte, die eine irreführende Aufschrift oder Verpackung haben vom Markt zu nehmen.
Neben dem Verlust seiner äusserst erfolgreichen Marketingstrategie, dürften Ferrero aber auch die finanziellen Folgen schmerzen. Die Vergleiche sehen vor, dass Ferrero einen Fond in Höhe von insgesamt $ 3Mio errichtet aus dem Individualansprüche getilgt werden. Jeder der in den USA im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 3. Februar 2012 (in Kalifornien vom 1. August 2009 bis zum 23. Januar 2012) ein Glas Nutella für den Eigenbedarf gekauft hat, hat einen Anspruch auf Zahlung von $ 4, was ungefähr dem Ladenpreis entspricht. Der Anspruch ist auf $ 20 pro Haushalt (5 Gläser) beschränkt und muss individuell durch eine Klageschrift, die bis zum 5.Juli 2012 einzureichen ist, geltend gemacht werden.
Ferrero reiht sich damit in die Gruppe von Unternehmen ein, die mit Sammelklagen von Verbrauchern konfrontiert werden, die sich gegen irreführende Werbung und die gesundheitsschädigenden Folgen ihrer Produkte wenden. Im Gegensatz zu dem bekannten McDonald's Fall, in dem die Kläger McDonald's für ihre Fettleibigkeit verklagten, hatten die Kläger diesmal Erfolg. Der Erfolg ist wohl vor allem der Tatsache geschuldet, das Ferrero überzogene Kundenerwartungen durch Werbung und Verpackung geweckt hat.
Am 9 Juli 2012 werden die Gerichte noch ihre endgültige Zustimmung zu den Vergleichen geben. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch über die Anwaltskosten und die Zahlungen für die Kläger entschieden.
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US Sammelklage gegen Bayer wegen Diskriminierung
"Bayer benachteiligt seine weiblichen Angestellten systematisch - besonders die mit familiären Verpflichtungen", sagte Anwältin Katherine Kimpel. Sie will das Unternehmen nun mit einer Sammelklage unter Druck setzen. Dabei treten die Kläger stellvertretend für eine größere Gruppe auf, was die Schadenssumme in die Höhe treibt.
Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, er werde sich zur Wehr zu setzen. Der Gegner hat mit vergleichbaren Fälle allerdings schon Erfahrung: Die Anwaltskanzlei Sanford Wittels & Heisler, die die Frauen vertritt, hatte dem Schweizer Pharmakonzern Novartis im Juli einen Vergleich über 175 Millionen Dollar abgetrotzt.
Während das Verfahren um die mutmaßlichen Diskriminierungen gerade erst anläuft, hat Bayer in einem anderen Fall eine Niederlage einstecken müssen. Ein Gericht im Bundesstaat Arkansas verurteilte den Leverkusener Konzern am Montag zu einer Zahlung von rund 136 Millionen Dollar an Riceland Foods, eine Kooperative von Landwirten. Bayer zeigte sich von dem Urteil enttäuscht und teilte mit, sich juristische Schritte offenzuhalten.
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Google muss 8.5 Millionen USD zahlen, um den Streit um Google Buzz beizulegen
Im Februar 2011 wurde dann eine Sammelklage gegen Google von Google Benutzern eingereicht. Die Kläger behaupteten, dass Google Buzz insbesondere gegen den Computer Fraud and Abuse Act verstößt. In diesem Gesetz sind insbesondere Vorschriften hinsichtlich Datenschutzes und der Privatsphähre eines Computers enthalten. Google Buzz hatte beim Start des Services sämtliche US-Nutzer des Dienstes Google Mail in den Google Buzz Dienst intergriert und automatisch eine Liste von sogenannten Mitlesern geschaffen. Dadurch war auch für andere Nutzer sichtbar mit welchen Kontakten die häufigste Korrespondenz stattfand.
Um den Rechtsstreit beizulegen hat Google sich nun bereit erklärt einen Betrag von rund 8.5 Millionen USD an verschiedene Datenschutzorganisationen zu bezahlen und hierfür einen Fond zu errichten. Neben dieser Zahlung erhalten die Kläger das Recht, Google auf neu auftretende Mängel hinsichtlich des Datenschutzes hinzuweisen und deren Beseitigung zu verlangen. Abzuwarten bleibt letztlich nur noch, ob das Gericht am 31. Januar 2011 diesem Vergleich zustimmen wird.
Rechtsvergleich
Im deutschen Rechtssystem wäre solch eine Sammelklage gar nicht möglich gewesen. Die Sammelklage ist dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit gegen einen oder mehrere Beklagte eine einzige Klage erhebt. Das deutsche Rechtssystem gründet sich jedoch auf dem Gedanken, dass Kläger nur derjenige sein kann, der auch in seinen eigenen Rechten möglicherweise verletzt ist.
In den USA hingegen ist eine Sammelklage in der Form möglich, dass eine Person stellvertretend für andere Betroffene als Kläger auftritt, ohne dass es einer Verletzung jedes Einzelnen bedarf. Die Betroffenen müssen lediglich den Nachweis führen, dass sie der betroffenen Personengruppe angehören.
Grundsätzlich ist der einzige Weg im deutschen Zivilprozess mehrere Kläger als Parteien zu haben die sog. Streitgenossenschaft oder die Verbindung einzelner Verfahren. Dabei bleibt aber jeder einzelne Kläger und es handelt sich nur um einen Zusammenschluss einzelner Verfahren. Somit verliert auch keiner der Beteiligten seinen Anspruch auf rechtliches Gehör.
Das im Jahre 2002 in Deutschland eingeführte Unterlassungsklagegesetz enthält zu dem aufgezeigten Grundsatz eine Ausnahme, die sog. Verbandsklage. Diese Verbandsklage ist vergleichbar mit der Sammeklage, jedoch mit weitreichenden Einschränkungen. Hier ist es für Verbraucherverbände möglich eine Klage für mehrere Verbraucher einzureichen. Allerdings steht dem einzelnen Verbraucher nach wie vor nur seine eigene Klagebefugnis zur Verfügung.
Da die Verbandsklage nur in einigen wenigen Rechtsbereichen in Deutschland möglich ist, werden deutsche Kläger sich auch weiterhin auf einzelne Klagen gegen Unternehmen wie Google verlassen müssen oder versuchen einen Verband davon zu überzeugen Klage einzureichen.
Toyota Sued by Consumers Over Sudden Acceleration of Vehicles
This may be relevant for you if you drive a Toyota or Lexus model. The class action (or Sammelklage in German) or a representative action is a form of lawsuit where a large group of people collectively bring a claim to court. This form of collective lawsuit originated in the United States and is still predominantly a U.S. phenomenon, at least the U.S. variant of it. However, in several European countries with civil law (as opposed to the English common law principle, which is used by US courts), changes have in recent years been made that allow consumer organizations to bring claims on behalf of large groups of consumers.
Once the judge certifies the class you may either "opt-out" and work on your own legal arguments or you are bound by the settlement.
If you drive a Toyota or Lexus model AND experienced a similar problem, please contact me.
See more details: http://www.bdhlaw.net/corporate/toyota-sued-over-sudden-acceleration-of-vehicles.html or http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601103&sid=asUT1V4AurHk.
Drive safely,
Reinhard von Hennigs
www.bdhlaw.net
