BHL Bogen

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BridgehouseLaw LLP - Your Business Law Firm

Wednesday, September 25, 2019

Reinhard von Hennigs "Morning Musing" U.K.Supreme Court rules johnson su...

USA Workshop in München am 6. und 7. November

BridgehouseLaw ist Sponsor und Speaker bei der German American Business Association (GABA) und dem kommenden Seminar mit dem BridgehouseLaw Chairman Reinhard von Hennigs in München mit dabei.

Handelskrieg?
Export?
Trump?

Welche Frage Sie auch haben. Die GABA macht Sie fit für den Markteintritt und das Risikomanagement  Ihres Unternehmens in den USA. Wir beantworten Ihnen  diese und viele weitere Fragen, die sich Ihnen stellen. Zum Beispiel:
  • Wie werden die amerikanischen Märkte erschlossen?
  • Wie werden  320 Millionen Menschen erreicht?
  • Gibt es amerikanische Vertriebsstrategien?
  • Welche Anforderungen hat das deutsche Management im Rahmen der Corporate Governance der US-Tochter zu beachten?
  • Welche Produkthaftungsstrategie ist die richtige?
  • Wie funktioniert erfolgreiches Recruiting geeigneter Mitarbeiter in den USA?
  • Wie bereite ich Mitarbeiter auf Ihre Entsendung vor?
  • Wie erhöhe ich interkulturelle Kompetenz in multinationalen Teams?
  • Wie führe ich die Führungskräfte an ihre internationale Rolle heran?
Sie wählen zwischen den zwei Seminartypen (Markteintritt und Risk Management) - wir bieten an jedem Seminarort jeweils an einem Tag  alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen. Gerne begrüßen wir Sie natürlich auch an beiden Seminartagen - oder Sie buchen unsere Angebote ganz bequem als Inhouse-Veranstaltung bei sich in der Firma.



Reinhard von Hennigs "Morning Musing" U.K.Supreme Court rules Johnson su...

Friday, September 20, 2019

Reinhard von Hennigs "Morning Musings"Force majeure.




Reinhard von Hennigs "Morning Musings" Have you ever had a glass of Japanese ...





Wednesday, September 18, 2019

Mit mehr Transparenz gegen Gender-Pay-Gap


Mit mehr Transparenz gegen Gender-Pay-Gap

Vor zwei Jahren trat das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), in Kraft. Das Gesetz soll die Lohngerechtigkeit nach dem Gebot 'gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit' zwischen Frauen und Männer fördern, so zumindest nach den Vorstellungen des Gesetzgebers. In der Tat räumt das Gesetz den Arbeitnehmern einen wichtigen Anspruch ein. Nach dem Gesetz haben Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mindestens 200 Beschäftigten das Recht, von ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat Auskunft über den Lohn von ihren Mitarbeitern, die eine gleiche oder vergleichbare Tätigkeit ausüben, zu verlangen. Für die Auskunftspflicht müssen zudem mindestens sechs Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts die Vergleichstätigkeit ausüben. Der Arbeitgeber oder der Betriebsrat ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Anfrage des Arbeitnehmers, die begehrte Auskunft zu erteilen.
Die Bilanz nach zwei Jahren Entgelttransparenzgesetz fällt jedoch nüchtern aus. Im Evaluationsbericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, der am 7. Juli 2019 veröffentlicht wurde, heißt es zusammenfassend, dass 'durch die Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes bislang nur kleinere Beiträge zu den einst gesetzten Zielen erreicht werden konnten'. Von dem Auskunftsanspruch haben bisher nur vier Prozent der Beschäftigten in größeren Betrieben Gebrauch gemacht. Die geringe Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs sei unteranderem auf die mangelnde Kenntnis der Beschäftigten über das Entgelttransparenzgesetz zurückzuführen. Positiv fällt hingegen aus, dass 45 % der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nach der Einführung des Gesetzes ihre Entgeltstrukturen überprüft haben.
Zur Förderung der Ziele des Entgelttransparenzgesetzes müsse die Regierung nachschärfen, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. In der Stellungnahme zum Evaluationsbericht fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, dazu verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und zu veröffentlichen.
#GenderPayGap #EqualPay #Equality #Entgelttransparenzgesetz
Quellen:

by Samira Schakirova | Law Clerk

Reinhard von Hennigs “Morning Musing” tax advance modality?



Thursday, September 12, 2019

Reinhard von Hennigs “Morning Musings ”The United State Supreme Court de...





Hurricane Season and the Force Majeure




Hurricane Season and the Force Majeure


                                       

It is fall in the Southeast and for many of us that means hurricane season has arrived.  Last week’s visit by Hurricane Dorian was a stark reminder of the impact that the weather can have on our businesses and day-to-day operations.  Governors in the many of the southern states declared states of emergency and mandatory evacuations went into effect throughout numerous coastal counties.  These types of events often fall within the parameters of Force Majeure clauses that can be dismissed as “boilerplate language” in most commercial contracts. 

Force Majeure (pronounced fors ma-zehr) is defined as an event or effect that can be neither anticipated nor controlled.  The term includes both acts of nature and acts of people.  These types of provisions typically allocate the risk of loss if performance by the parties becomes impossible or impracticable.  As a business owner, it is important to conduct annual reviews of such provisions in a Company’s standard Terms and Conditions as well as in any Supply Agreements or other commercial contracts to which a Company is a party.  Companies would be well advised to be aware of any notice requirements, timing, or other actions that the other Party could be permitted to take under the triggering of a Force Majeure event.  Depending on the type of agreement, some provisions allow for a party to terminate a contract in the event that performance is delayed or hindered for a specified amount of time.  Contact BridgehouseLaw if you have questions about your commercial contracts or how your Company may be impacted by Force Majeure events. 



By Kristin Whalen Associate Attorney 

Image by: www.insurancejournal.com