Es
gibt keinen Weg mehr zurück. Im September wird der, von der OECD
entwickelte, weltweit einheitliche "Standard für den automatischen
Informationsaustausch über Finanzkonten", kurz AIA, den G20 Staaten
vorgestellt und im Oktober auf einer Konferenz in Berlin finalisiert.
Bereits Ende 2015 soll der Standard dann in Kraft treten und spätestens
bis September 2017 soll mit dem automatisierten Informationsaustausch begonnen werden.
Berichtspflichtig
sind dann Finanzinstitute, also einlageführende Banken, rein
depotführende Institute, Investmentunternehmen und
Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge
oder Rentenversicherungsverträge vertreiben.
Berichtet wird über Kundendaten
(Name, Adresse etc.) und bei Rechtsträgern auch über Vertretungsorgane,
Controlling Persons, Vorstände, Geschäftsführer und Treuhänder,
außerdem über die Kontodaten, also Kontonummer, Kontostand, erzielte
Bruttoerträge und -erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die
Finanzinstitute selbst müssen ihren Namen und, sofern vorhanden, ihre
Identifikationsnummer übermitteln. Ausgeschlossen von der Kontrolle sind
hingegen börsennotierte Firmen, internationale Organisationen und
staatliche Betriebe.
Bei
der Kontrolle wird zwischen bereits bestehenden und neu eröffneten
Konten unterschieden: Während alle natürlichen Personen und alle
Neukonten von Rechtsträgern kontrolliert werden, müssen Bestandskonten
von Rechtsträgern im Gegenwert von weniger als 250.000 US-Dollar nicht
überprüft werden.
Besonders wichtig: Es gilt das Reziprozitätsprinzip,
also nur Länder, die sich zum AIA bekennen und ihm nachkommen, erhalten
steuerrechtliche relevante Daten. Drittstaaten sollen keinen Einblick
haben.