BHL Bogen

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BridgehouseLaw LLP - Your Business Law Firm

Friday, January 22, 2016

Verschärfte Einreisebestimmungen in den USA - ESTA und Visa Waiver

Das sollten Sie darüber wissen und so kann Ihnen BridgehouseLaw dabei helfen: 
Bisher konnten Reisende unter dem im Jahr 2015 verabschiedeten Visa Waiver Programm (VWP) 90 Tage lang in die USA einreisen. Dazu musste man sich vor der Einreise lediglich Online im ESTA System registrieren. Befugt dazu sind Staatsbürger aus über 50, vornehmlich europäischen Ländern. 

Aufgrund der verschärften weltweiten Sicherheitslage und des vor kurzem erfolgten Terroranschlags im kalifornischen San Bernardino hat das amerikanische Heimatschutzministerium die Einreisebestimmungen verschärft um weiterhin einen hohen Sicherheitsstandart aufrechtzuerhalten. Betroffen von den Einschränkungen sind Bürger aus VWP Ländern, die die doppelte Staatsbürgerschaft von den Ländern Iran, Irak, Sudan oder Syrien haben oder die diese Länder nach dem 1. März 2011 besucht haben. Diese Personengruppe kann seit sofort, dem 21. Januar 2016 nicht mehr mittels des Visa Waiver Programms in die USA einreisen. Diese müssen nunmehr gesondert ein Visa über den regulären Einwanderungsprozess mittels Botschaften und Konsulate beantragen. Die ESTA Genehmigung von Personen, die derzeit eine gültige ESTA Anreisegenehmigung haben, wird widerrufen, wenn sie unter die eben genannte Personengruppen fallen. Das Heimatschutzministerium kann von diesen Restriktionen im Einzelfall Ausnahmen gewähren. Darunter fallen Geschäftsleute, die im Iran, Irak, Sudan oder Syrien zur Wahrnehmung legitimer Wirtschaftsinteressen waren, Journalisten, die zur Berichterstattung in diesen Ländern waren, Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen und Mitarbeiter von regionalen und internationalen Organisationen mit offiziellen Auftrag. 

Zusammenfassend bedeutet dies: 1. Die Veränderungen betreffen nur eine kleine Gruppe von Reisenden aus VWP Ländern. 2. Das neue Gesetz verbietet nicht die Einreise in die USA. Vielmehr besteht für eine bestimmte Personengruppe nun eine besondere Sicherheitsebene. Diese können nichtsdestotrotz weiterhin einreisen. Sie benötigen hierfür nunmehr nur ein Visa. 3. BridgehouseLaw kann Ihnen bei dem entsprechenden Visaantrag helfen. 4. Momentan ist mit ca 10 Tagen Bearbeitung im Konsulat zu rechnen

Thursday, January 21, 2016

January Meeting of the Charlotte International Cabinet

#‎BridgehouseLaw‬ Managing Partner Reinhard von Hennigs and attorneys Nicole Murphey and Monica Boccia attended Wednesdays meeting of the Charlotte International Cabinet where Reinhard is a member. Presented by Daetwyler, the topic was how to bridge the skill gap to ensure that US companies have a well trained workforce to increase productivity and stay competitive in today's market. To learn more please visit www.apprenticeship2000.com

Friday, January 15, 2016

A hoppy addition the the world of legal blogs

Our own attorney Nicole Murphey started a blog, combining her legal expertise with her love of craft beer.

Please enjoy: Legal Draughts

Process Funding

Current Wirtschaftswoche quoted Managing Partner Reinhard von Hennigs and ‪#‎bridge‬house law in an article about ‪#‎process‬ funding in the ‪#‎USA‬ on page 68 et seq.

Here is the link to the Wirtschaftswoche website and the article:
http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/prozessfinanzierung-renditechancen-dank-klagen-mit-kalkuel/12794812.html

Friday, January 01, 2016

BridgehouseLaw LLP

BridgehouseLaw LLP www.bridgehouse.law ist spezialisiert auf deutsch-amerkanische Rechtsberatung an den amerikanischen Standorten Atlanta und Charlotte in den USA. Die beiden Managing Partner von BridgehouseLaw LLP, Sebastain Meis und Reinhard von Hennigs weisen auf die mehr als zehn Jahre bestehende Spezialkanzei BridgehouseLaw in den USA hin. Reinhard von Hennigs, Managing Partner aus Charlotte, USA führt aus: ”Der deutsche Mittelstand wird unverändert von BridgehouseLaw in Amerika vertreten. Unsere doppelt zugelassenen Anwälte, die zweisprachigen Teams in Charlotte und Atlanta sind auf diesen Markt spezialisiert. USA und besonders der Südosten bleiben auch 2016 ein enormer Wachtstumsmarkt für deutsche Unternehmen. BridgehouseLaw LLP ist bereit, den “go west” zu unterstützen.”
Weitere Informationen auf unserer Webseite www.bridgehouse.law