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I. US-Erbschaftssteuer
Ist ein Ehepartner US-Amerikaner, so unterfällt in den USA belegenes Vermögen grundsätzlich der US-amerikanischen Erbschaftsteuer („federal estate tax“).1 War der Erblasser US-Staatsangehöriger oder hatte er als Ausländer seinen dauerhaften Aufenthalt in den USA, unterfällt das gesamte weltweite Vermögen der US-Erbschaftsteuer. Andernfalls wird nur das in den USA belegene Vermögen erfasst.
Grundsätzlich ist für amerikanische Ehepaare die Möglichkeit vorgesehen, sämtliche Vermögensgegenstände im Wege der sog. „unlimited marital deduction“ steuerfrei an den überlebenden Ehegatten zu übertragen. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn der überlebende Ehegatte nicht US-Bürger war. In diesen Fällen steht demgegenüber keine vergleichbare erbschaftsteuerliche Regelung zur Verfügung, die zu einer unbeschränkten Steuerfreiheit führt. Daher fällt diese Konstellation unter den Begriff der sog. „restricted marital deduction“.
Der vorgesehene erbschaftsteuerliche Steuerfreibetrag („estate exemption“) hingegen ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers für alle Erben nutzbar, sofern es sich um in den USA befindliche Ausländer (sog. „resident aliens“) handelt.2 Trotz der jüngsten Steuererhöhungen beläuft sich dieser Freibetrag für das Jahr 2013 auf 5.000.000 USD, wobei der Spitzensteuersatz auf nunmehr 40 v. H. angehoben wurde.
Für diesen Betrag übersteigendes Vermögen sieht das US-Steuerrecht gleichwohl Möglichkeiten der Steuerbefreiung vor, um die negativen Folgen der „restricted marital deduction“ mangels Privilegierung des überlebenden ausländischen Ehegatten zu verhindern.
Eine Möglichkeit, um in den Genuss der vollkommenen Steuerbefreiung zu kommen, ist die Annahme der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft. § 20.2056A-1 (b) CFR sieht unter bestimmten Bedingungen vor, dass mit Erlangung der US-Staatsangehörigkeit der überlebende Ehegatte die „unlimited marital deduction“, also die unbeschränkte Steuerfreiheit, in Anspruch nehmen kann.
Für den Fall, dass die Annahme der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit keine Option darstellt, kann mittels der Errichtung eines US-amerikanischen Trusts3 eine Erbschaftsteuerpflicht reduziert oder verhindert werden.
2. Schenkungsteuer
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist es nach US-amerikanischem Schenkungsteuerrecht möglich, jährlich Schenkungen in Höhe von 13.000 USD („annual gift exclusion“) an eine unbegrenzte Anzahl an Personen steuerfrei vorzunehmen, ohne dass diese bei der Bemessung der Erbschaftsteuer Berücksichtigung finden.
Anders sieht es wiederum bei Schenkungen von einem US-Bürger an seinen ausländischen Ehegatten aus. Das Gesetz sieht für den Fall ausschließlich einen jährlichen Freibetrag von 139.000 USD vor, wobei die zuvor aufgeführten 13.000 USD (als zusätzlicher Freibetrag) in diesem Verhältnis ausgeschlossen sind.
3. Empfehlung
Wie das vorangesagte aufzeigt, sieht das amerikanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für Ehen zwischen US-Amerikanern und Ausländern eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten vor, die es bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen gilt. Dabei kann eine frühzeitige Planung unter Umständen zu einer vollständigen steuerfreien Übertragungsmöglichkeit des Vermögens des US-amerikanischen Erblassers führen. Anderweitig läuft man Gefahr, der relativ hohen Besteuerung zu unterfallen.
Ist ein Ehepartner US-Amerikaner, so unterfällt in den USA belegenes Vermögen grundsätzlich der US-amerikanischen Erbschaftsteuer („federal estate tax“).1 War der Erblasser US-Staatsangehöriger oder hatte er als Ausländer seinen dauerhaften Aufenthalt in den USA, unterfällt das gesamte weltweite Vermögen der US-Erbschaftsteuer. Andernfalls wird nur das in den USA belegene Vermögen erfasst.
Grundsätzlich ist für amerikanische Ehepaare die Möglichkeit vorgesehen, sämtliche Vermögensgegenstände im Wege der sog. „unlimited marital deduction“ steuerfrei an den überlebenden Ehegatten zu übertragen. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn der überlebende Ehegatte nicht US-Bürger war. In diesen Fällen steht demgegenüber keine vergleichbare erbschaftsteuerliche Regelung zur Verfügung, die zu einer unbeschränkten Steuerfreiheit führt. Daher fällt diese Konstellation unter den Begriff der sog. „restricted marital deduction“.
Der vorgesehene erbschaftsteuerliche Steuerfreibetrag („estate exemption“) hingegen ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers für alle Erben nutzbar, sofern es sich um in den USA befindliche Ausländer (sog. „resident aliens“) handelt.2 Trotz der jüngsten Steuererhöhungen beläuft sich dieser Freibetrag für das Jahr 2013 auf 5.000.000 USD, wobei der Spitzensteuersatz auf nunmehr 40 v. H. angehoben wurde.
Für diesen Betrag übersteigendes Vermögen sieht das US-Steuerrecht gleichwohl Möglichkeiten der Steuerbefreiung vor, um die negativen Folgen der „restricted marital deduction“ mangels Privilegierung des überlebenden ausländischen Ehegatten zu verhindern.
Eine Möglichkeit, um in den Genuss der vollkommenen Steuerbefreiung zu kommen, ist die Annahme der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft. § 20.2056A-1 (b) CFR sieht unter bestimmten Bedingungen vor, dass mit Erlangung der US-Staatsangehörigkeit der überlebende Ehegatte die „unlimited marital deduction“, also die unbeschränkte Steuerfreiheit, in Anspruch nehmen kann.
Für den Fall, dass die Annahme der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit keine Option darstellt, kann mittels der Errichtung eines US-amerikanischen Trusts3 eine Erbschaftsteuerpflicht reduziert oder verhindert werden.
2. Schenkungsteuer
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist es nach US-amerikanischem Schenkungsteuerrecht möglich, jährlich Schenkungen in Höhe von 13.000 USD („annual gift exclusion“) an eine unbegrenzte Anzahl an Personen steuerfrei vorzunehmen, ohne dass diese bei der Bemessung der Erbschaftsteuer Berücksichtigung finden.
Anders sieht es wiederum bei Schenkungen von einem US-Bürger an seinen ausländischen Ehegatten aus. Das Gesetz sieht für den Fall ausschließlich einen jährlichen Freibetrag von 139.000 USD vor, wobei die zuvor aufgeführten 13.000 USD (als zusätzlicher Freibetrag) in diesem Verhältnis ausgeschlossen sind.
3. Empfehlung
Wie das vorangesagte aufzeigt, sieht das amerikanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für Ehen zwischen US-Amerikanern und Ausländern eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten vor, die es bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen gilt. Dabei kann eine frühzeitige Planung unter Umständen zu einer vollständigen steuerfreien Übertragungsmöglichkeit des Vermögens des US-amerikanischen Erblassers führen. Anderweitig läuft man Gefahr, der relativ hohen Besteuerung zu unterfallen.
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1 Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit der Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Zusätzlich kann auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten eine Erbschaftsteuer („state estate tax“) und/oder eine Erbschaftsteuer als Abgabe vom Erbanfall („state inheritance tax“) erhoben werden.
2 Für Ausländer, die keinen Wohnsitz in den USA haben („non resident aliens“) und bei denen das in den USA befindliche Vermögen der US-Erbschaftsteuer unterfällt, ist nur ein Freibetrag von 60.000 USD vorgesehen.
3 Zu den zahlreichen unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Trust sowie ihren steuerlichen Folgen kann aufgrund der Kürze des Artikels nicht eingegangen werden.
1 Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit der Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Zusätzlich kann auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten eine Erbschaftsteuer („state estate tax“) und/oder eine Erbschaftsteuer als Abgabe vom Erbanfall („state inheritance tax“) erhoben werden.
2 Für Ausländer, die keinen Wohnsitz in den USA haben („non resident aliens“) und bei denen das in den USA befindliche Vermögen der US-Erbschaftsteuer unterfällt, ist nur ein Freibetrag von 60.000 USD vorgesehen.
3 Zu den zahlreichen unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Trust sowie ihren steuerlichen Folgen kann aufgrund der Kürze des Artikels nicht eingegangen werden.
Authors: Sebastian Meis, LL.M. und Dr. Max Oehlschlägel, Referendar - BridgehouseLaw Atlanta
1 comment:
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