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Über ein „Voter ID Law“ wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens schon 2011 mehrmals in unserem Blog diskutiert. Der Gesetzesentwurf von 2011 wurde letztendlich zwar abgelehnt, nun ist es dennoch soweit. Am Montag, den 12. August 2013 unterzeichnete der Gouverneur von North Carolina, Pat McCrory, den Gesetzesentwurf des House of Representatives, HB 589, das Voter ID Law aus dem Jahr 2013, welches die Organisation und den Zugang zu den Wahlen in N.C. erheblich verändern wird.
Als bedeutsamste Neuerung für die potentiellen Wähler ist zunächst die eingeführte Voraussetzung zu nennen, die das Mitbringen einer Foto ID für den Wähler verbindlich macht. Anders als in Deutschland verfügt nicht automatisch jeder registrierte Wähler über eine solche ID, wie beispielsweise einen Führerschein. Auch erfüllt nicht jeder Ausweis mit Lichtbild die Voraussetzungen der Foto ID, unter diese (nicht ausreichende) Kategorie fallen etwa Arbeits- oder Studentenausweise. Aufgrund der Beschränkung wird mehreren hunderttausend Wählern aus N.C. der Zugang zur Wahlurne verwehrt. Gerade Afro-Amerikaner sind prozentual davon stärker betroffen und werden so – nach der Entscheidung des U.S. Supreme Courts vom Juni 2013, der Teile des Voting Rights Acts außer Kraft setzt (siehe auch hierzu den Beitrag aus unserem Blog vom 27.06.2013: Urteil des Supreme Court: Rückschritt für die Rechte der schwarzen Bevölkerung?) – weiter benachteiligt. Das Gesetz schafft allerdings die gesetzliche Grundlage für eine kostenlose Foto ID für registrierte Wähler, die keine solche besitzen.
Darüber hinaus wurde unter anderem der Zeitraum für eine vorzeitige Stimmabgabe um eine Woche verkürzt, die – vor der Stimmabgabe erforderliche – Registrierung kann nicht mehr am gleichen Tag vorgenommen werden und die Vor-Registrierung von 16- und 17-jährigen wurde gestrichen.
Die Unterzeichnung des vieldiskutierten Gesetzes blieb von Seiten der Gegner allerdings nicht folgenlos: schon Stunden nach der Unterzeichnung wurden zwei unabhängige Klagen gegen das Gesetz – wegen behaupteter Verstöße gegen die verfassungsrechtlich geschützte Gleichbehandlungsklausel und den Voting Rights Act of 1965 – eingereicht.
Autor: Judith Behr Legal Trainee/Rechtsreferendarin BridgehouseLaw Charlotte
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