BHL Bogen

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Monday, June 08, 2015

Advocay Trip to Raleigh, NC

Und wieder einmal tagte in der Bundeshauptstadt Raleigh der Landesgesetzgeber. Auch in diesem Jahr bin ich dort gewesen und habe zahlreiche Gespräche geführt. Unter Anderem mit dem Minister für Umweltschutz, van den Belt, sowie der Innenministerin Frau Marshall.

Mit Frau Marshall habe ich dann das Thema besprochen, inwieweit bei internationalen Beglaubigungen (dieses kommt häufiger vor, wenn ich, als amerikanischer Notar Transaktionen mit deutschem Bezug etwas beglaubige und evtl. von einem deutschen Notar Urkunden auf deutsch vorgelegt werden) eine Vereinfachung vorgenommen werden kann, bei dem die bisherige Praxis verändert wird. Wir haben überlegt, wie zukünftig ein vereinfachtes Verfahren nicht nur der Rechtspflege dient, sondern auch für eine Kostenerleichterung bei allen Beteiligten führt. Bislang verlangt die Innenministerin stets die komplette Übersetzung von solchen Unterlagen.

Im Wege der Lobbyarbeit traf ich diverse Abgeordnete aus Mecklenburg County. Wir sprachen über die Regulatory Reform (House Bill 760), in der wesentliche Veränderungen in dem Landkreisrecht im Vergleich zu denen des Bundesstaates verankert werden sollen.

Weiterhin war ein Thema die Einführung der gesetzlich verpflichtenden Krankheitstagen (sick days).

Während in Deutschland die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle dann teilweise später von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt wird, gilt in den USA, im Bundesstaat North Carolina generell, dass sämtliche Krankheitstage ohne etwaige Kompensation des Arbeitgebers erfolgen. Die meisten Arbeitgeber haben so genannte 'Sick Days Policies', bei denen der Mitarbeiter ein paar Krankheitstage im Jahr haben oder aber je Jahr der Betriebszugehörigkeit ein paar neue Krankentage ansammeln. Der momentane Gesetzesentwurf sieht vor, dass je 30 Arbeitsstunden eine Krankenstunde genommen werden kann. Das bedeutet, dass bei einer normalen Arbeitswoche, mit 40 Stunden im Schnitt etwas über eine Krankheitsstunde pro Woche zusammen kommt. Das bedeutet bei durchschnittlich 48 Arbeitswochen im Jahr, dass man etwa 48 Krankheitsstunden pro Jahr hat, was wiederum etwa einer Krankheitswoche entspricht. Damit schient gesetzlich nur das festgeschnürt zu werden, was in der Vergangenheit auch schon in vielen Unternehmen die übliche Praxis war, nämlich die Verfügungstellung von bis zu fünf Krankheitstagen pro Mitarbeiter und pro Jahr.  

Weitere Neuigkeiten werde ich dann berichten, wenn ich weiss, welche Gesetze durchgekommen sind. 



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