Alpenliebhaber aufgepasst: Sollten Sie einen Wanderurlaub
in Österreich geplant haben, gibt es bald besondere Regeln zu beachten. Momentan
erarbeitet das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus für Wanderer
in den österreichischen Alpen einen Verhaltenskodex mit dem Namen „Aktionsplan
für sicheres Almen“.
In diesem soll das Verhalten in der Nähe von Weidetieren, der Mindestabstand
und besonders wie Hunden mitzuführen sind, erläutert werden. Dies mit dem Ziel,
Konflikte zwischen Touristen und Bauern zu verhindern. Der Aktionsplan, der zum
Saisonstart veröffentlicht wird, soll als eine Richtlinie dienen und baut
darauf auf, selbstverantwortlich in den Alpen unterwegs zu sein. Bei einem
Verstoß gegen die Regelungen muss man aber im Falle eines Schadens auch mit
rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auslöser dieser ungewöhnlichen Maßnahme ist der Tod einer
deutschen Wanderin im Sommer 2014. Diese wurde in Tirol von einer Herde von 20
Kühen zu Tode getrampelt. Der Witwer forderte nun Schadensersatz von dem Halter
der Tiere, da der Landwirt die Kühe nicht von öffentlichen Wegen ferngehalten
hatte und damit verantwortlich war für das Unglück. Trotz aufgestellter
Warnschilder wurde der Landwirt nun zu einer Schadenersatzzahlung von 490.000
Euro verurteilt. Dies mit der Begründung von dem Gericht, dass der Landwirt
seine Wiese hätte einzäunen können, um so das Unglück zu verhindern. Die
Warnschilder waren nicht ausreichend.
Dieses sog. „Kuh-Urteil“ vom 22. Februar 2019 sorgt nun
dafür, dass sich die Landwirte auf den österreichischen Almen Sorgen machen,
für Unfälle solcher Art ab sofort finanziell haftbar gemacht zu werden. Momentan
ist es als Wanderer meist möglich, Weiden ohne Probleme oder Begrenzungen zu
überqueren, auch wenn dort Weidetiere frei herumlaufen. Die Folgerung aus dem
Kuhurteil wäre nun natürlich, dass die Bauern aus Haftungsgründen anfangen, ihre
Wiesen einzuzäunen. Solche Einzäunungen wären allerdings eine extreme
Einschränkung für die Wanderer, da gegebenenfalls Wanderwege danach nicht mehr
zugänglich wären: Der freie Zugang zu Natur und Bergen wäre gefährdet. Ein sogenanntes
freies Wegerecht gilt nur für Wälder, nicht aber für Weiden. Demnach wäre es
erlaubt, die Weiden für die Öffentlichkeit zu schließen, soweit es kein
öffentlicher Weg ist.
Für die österreichische Regierung steht fest: In den
Alpen spielt sowohl die Viehwirtschaft als auch der Wandertourismus eine
wichtige wirtschaftliche Rolle und sind beide nicht wegzudenken. Daher will sie
für eine Koexistenz der beiden Gruppen eine Lösung finden, die für beide Seiten
tragbar ist. So soll neben den oben genannten Verhaltenskodex auch eine
Änderung des AGBG (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) durchgesetzt werden, in
der die alleinige Verantwortung in solchen Vorkommnissen von den Tierhaltern,
wie es bisher war, überarbeitet werden soll. Als dritte Maßnahme ist die
Vereinheitlichung des Versicherungsschutzes der Landwirte für Österreich
geplant. Aber auch die Tourismusvertreter und die Landwirte selbst arbeiten zusammen,
um eine gemeinsame Lösung zu finden
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