Teilnahme an den Bundestagswahlen im Ausland
Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nicht zur Stimmabgabe in Deutschland registriert sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie bei den Bundestagswahlen 2021 wählen möchten, aber im Ausland leben, müssen Sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag muss vom Antragsteller ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden. Die Originalkopie des Antrags muss an die Gemeinde gesendet werden, in der Sie zuletzt gelebt haben, bevor Sie Deutschland verlassen haben.
Wenn Sie mindestens drei Monate nicht in Deutschland gelebt haben, muss der Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden, mit der Sie am meisten verbunden sind (wahrscheinlich woher Ihre Familie stammt). Die Adressen der einzelnen Gemeinden finden Sie hier.
Um offiziell für das Wählerverzeichnis registriert zu werden, muss der Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl bei der deutschen Gemeinde eingehen. Dies ist eine strenge Frist und wird nicht verlängert.
Bundestagswahl 2021: 26. September 2021.
Frist für den Eingang Ihrer Bewerbung bei der deutschen Gemeinde: 5. September 2021.
Den Antrag auf Registrierung des Wählerverzeichnisses finden Sie hier.
Unser Rat
Wenn Sie abstimmen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung so bald wie möglich einzureichen (je eher, desto besser!)
Warten Sie nicht bis zum 5. September 2021, um Ihre Bewerbung einzureichen. Sie müssen auch die Zeit berücksichtigen, die der Antrag benötigt, um nach Deutschland mit der Post geliefert zu werden. Registrieren Sie sich so schnell wie möglich, um sicherzustellen, dass Sie die Möglichkeit haben, zu wählen.
Sind Sie wahlberechtigt?
Um wahlberechtigt zu sein, müssen Sie im Alter von 14 Jahren oder älter mindestens drei aufeinanderfolgende Monate in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben. Dieser Aufenthalt muss innerhalb der letzten 25 Jahre stattgefunden haben.
Oder
Wenn Sie sich aus anderen Gründen persönlich und direkt mit der politischen Situation Deutschlands vertraut gemacht haben und von dieser politischen Situation betroffen sind.
Dies kann schwierig zu bestimmen sein und es bleibt den einzelnen Gemeinden überlassen, zu entscheiden, ob jemand wahlberechtigt ist oder nicht. Ein Beispiel dafür, wie jemand wahlberechtigt sein könnte, ist, wenn er regelmäßig zur Arbeit nach Deutschland pendelt, weil beispielsweise eine Beschäftigung für eine amerikanische Tochtergesellschaft erfolgt. Dies ist nur ein mögliches Beispiel, es gibt hier keine gesicherte Rechtsprechung und dient daher nur der Erläuterung. In jedem Fall obliegt die Entscheidung liegt bei Ihrer Gemeinde.
Sehr gerne beraten wir bei der Gestaltung der entsprechenden Dokumentation, für den Fall, dass Sie länger als 25 Jahre nicht in Deutschland gelebt haben.
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