(c) Photo - freedigitalphotos.net |
Die US Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ist dafür verantwortlich Bundesgesetze geltend zu machen, wenn Diskriminierung von Einzelpersonen am Arbeitsplatz aufgrund verschiedener Merkmale (Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht und nationalen Herkunft) gegeben sind.
In der Beschwerde wird behauptet, dass AmerisourceBergen, ein pharmazeutisches Vertriebs-und Service-Unternehmen, den 60-jährigen Robert Aellis aufgrund seines Alters nicht als freien Telekommunikations-Manager eingestellt habe.
AmerisourceBergen Corp. weigert sich zu dem laufenden Verfahren Stellung zu nehmen, lässt jedoch verlauten, dass sie von der EEOC enttäuscht sind. Schließlich handelte es sich um einen Bewerber aus einer großen Zahl von Bewerbern. Absagen waren also zwingend.
Nichtdestotrotz betont AmerisourceBergen, „dass an der Chancengleichheit am Arbeitsplatz aktiv gearbeitet wird, um ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld für die momentane Belegschaft und potenzielle Mitarbeiter zu bieten.“
Aellis Lebenslauf wurde durch „Bluewolf“ - eine Recruiting Agentur, die geeignete Kandidaten an freie Stellen vermittelt – an die AmerisourceBergen Corp. übersandt. Dieser wies eine 30-jährige Erfahrung in der Telekommunikations-Industrie auf. Trotz dieser Qualifikation kam es nicht zur Einstellung, da Aellis nach Äußerungen vom AmerisourceBergen Corp. für die Position überqualifiziert sei, und das Unternehmen lediglich jemanden mit vier bis sieben Jahren Erfahrung suchte. Auch nachdem Bluewolf die AmerisourceBergen Corp. angerufen hatte und betonte, dass Aellis trotz seiner Überqualifizierung weiterhin Interesse habe, verweigerte man die Einstellung.
Im Anschluss war jedoch AmerisourceBergen Corp. für ein weiteres Telefonat nicht bereit und meinte dazu, dass der Job für Aellis keine „richtige Rolle spielt “.
Aellis bewarb sich erneut direkt bei AmerisourceBergen Corp. Auch das zweite Bewerbungsverfahren blieb erfolglos, da sich das Unternehmen aufgrund der Beschwerde für einen 20 Jahre jüngeren Bewerber entschieden hatte.
Das Verfahren läuft.
*Autorin: Dana Dayagi, LL.M. - BridgehouseLaw Atlanta
No comments:
Post a Comment