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Ein in Deutschland geborenes Kind, bei dem beide Elternteile
Ausländer sind, erwirbt nach bisheriger Rechtslage neben der
Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche, wenn sich
mindestens ein Elternteil seit acht Jahren oder länger rechtmäßig
in Deutschland aufhält und das Aufenthaltsrecht unbefristet ist.
Allerdings muss sich dieses Kind spätestens mit Vollendung des 23.
Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden
(sog. “Optionspflicht”). Anderenfalls geht die deutsche
Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren.
Die SPD strebt seit längerem die Abschaffung dieser Optionspflicht
an und hat kürzlich erklärt, dies im Falle eines Wahlsieges
durchzusetzen. Die doppelte Staatsbürgerschaft der Betroffenen würde
dann dauerhaft aufrechterhalten.
In
Reaktion auf diesen erneuten Vorstoß der SPD spricht sich die CDU
nachdrücklich für die Beibehaltung der Optionspflicht aus.
Anderenfalls käme es zu zusätzlichen Problemen bei der Auslieferung
von Straftätern und bei Abschiebungen, da diese Maßnahmen gegenüber
deutschen Staatsangehörigen nicht zulässig seien. Der Obmann
der CDU/CSU im Innenausschuss des Bundestags, Reinhard Grindel, weist
zudem darauf hin, dass
im Bereich der organisierten Kriminalität bereits gegenwärtig eine
gehäufte Anzahl von Scheinehen zu beobachten sei, die eingegangen
würden, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
Die SPD lässt diese Argumentation nicht gelten. Etwaigen
Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung könne durch bilaterale
Auslieferungsabkommen begegnet werden. Aus Gründen der
Gleichbehandlung sei die geltende Rechtslage nicht hinnehmbar, wonach
nur solche Kinder dauerhaft die doppelte Staatsbürgerschaft
behalten, bei deren Geburt nur ein Elternteil Ausländer und der
andere Deutscher gewesen ist. Hinzu komme, dass die Verpflichtung,
sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, bei vielen
Bürgern innere Konflikte auslöse.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/-streitthema-der-bundestagswahl-spd-und-union-machen-doppelte-staatsbuergerschaft-zum-wahlkampfthema/7733944.html
Author: Cornelia Heim / Rechtsreferendarin Charlotte Office
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