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Am 21.02.2013 haben Deutschland und die USA ein Abkommen zur Förderung der Ehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert. Das Abkommen dient vornehmlich einem verbesserten steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden beider Länder.
Durch die Paraphierung erfolgt lediglich eine vorläufige Festlegung des ausgehandelten Vertragstextes. Diese völkerrechtliche Vereinbarung ist damit nicht schon mit der Paraphierung gültig, sondern erst, wenn sie ratifiziert ist. Die Paraphierung ist somit nur der erste Schritt zur Umsetzung eines gültigen völkerrechtlichen Vertrages.
Die Vereinbarung steht im Zusammenhang mit dem als FACTA bekannten Gesetz der Vereinigten Staaten und wird nach Aussage des Bundesfinanzministeriums im wesentlichen folgenden Inhalt haben:
Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.
Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt.
Die USA verpflichten sich zudem, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.
Beide Länder streben eine baldige Ratifizierung des Gesetzestextes an.
Autor: Dr. Maximilian Oehlschlägel
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