Man
stelle sich bildlich vor, eine amerikanische Behörde klopft mit
einem amerikanischen Durchsuchungsbeschluss an eine Berliner Haustür,
um einen Durchsuchungsbeschluss zu vollstrecken: undenkbar?
Nein!
Ein Urteil eines New Yorker Gerichts macht dies für den Zugriff für
im Ausland gespeicherte Daten möglich.
Im
Focus des Urteils steht eine effektive und schnelle Behördentätigkeit
,um dadurch eine bessere Strafverfolgung gewährleisten zu können.
Aber welche Folgen hat das Urteil, vor allem für Cloudnutzer?
Die
Nutzung von Clouds hat in den letzten Jahren weltweit einen
regelrechten Boom erfahren. Im Zeitalter der Schnelllebigkeit und
ständigen Erreichbarkeit hat fast jeder das Bedürfnis Jederzeit und
an jedem Ort auf seine Daten zugreifen zu wollen. Wie und Ob die
Daten geschützt sind, darüber machen sich die Wenigsten Gedanken.
Vielleicht
regt das New Yorker Urteil zum Nachdenken an.
Vor
einer Woche entschied ein New Yorker Bundesbezirksrichter, dass
amerikanische Internetanbieter die E-Mails ihrer Kunden offenlegen
müssen, auch wenn diese in Rechenzentren im Ausland gelagert
werden.
Der
Bundesbezirksrichter begründete die Entscheidung damit, dass dieser
Zugriff die Behördenarbeit enorm erleichtere, da die Behörden sich
von nun an nicht mehr mit ausländischen Kollegen absprechen müssen,
wenn sie in einem anderen Land auf Kundendaten zugreifen wollen.
Im
vorliegenden Fall hatte Microsoft versucht, die Herausgabe von Daten
seiner Kunden wie E-Mails, persönliche Online Zeiten und
Kreditkartennummern zu verhindern. Als Argument dafür führte das
Unternehmen an, dass die Daten physisch auf Servern innerhalb Irlands
gespeichert seien, ein amerikanischer Durchsuchungsbeschluss somit
auf Grund fehlender Zuständigkeit unwirksam sei. Die Justiz sah dies
jedoch anders, bei der Herausgabe von Daten komme es gerade nicht auf
den Serverstandort an.
Gegen
das Urteil legte Microsoft Revision ein. Sollte das Urteil Bestand
haben, wäre es auch für Nichtamerikaner eine Überlegung wert, die
eigenen Datn künftig nicht mehr bei US- Unternehmen zu speichern, da
diese nicht mehr garantieren können, dass die von ihnen verwalteten
Kundendaten nicht von US- Behörden eingesehen werden können- sogar
wenn die Daten ausserhalb Amerikas gespeichert werden.
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