Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fussball Bund (DFB) und der Warenhauskette Real um den Markenschutz für den DFB-Adler geht in die nächste Runde. Dazu schaltet sich jetzt sogar der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in die Debatte ein.
Wie bereits im
Newsletter August 2014 berichtet, hat Real zur vergangenen
Fußball-Weltmeisterschaft verschiedene Produkte mit Adler-Symbol
verkauft, deren Design dem DFB-Logo verblüffend ähnlich sah. Daraus
folgte eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fussballbund und
der Metro-Tochter. Der DFB hat im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen Real erwirkt und damit eine weitere Verwendung des Adler-Symbols durch Real vorerst gestoppt.
Denn der Verband hatte sich zuvor das eigene Logo mit Adler und
Deutschland-Schriftzug als Wort-Bild-Marke rechtlich schützen lassen.
Die Real-Anwälte entgegneten, der DFB verwende in seinem Logo den Bundesadler als Hoheitssymbol der Bundesrepublik Deutschland, dessen Nutzung nicht als Marke beschränkt
werden darf und setzte sich damit gegen die Verfügung zur Wehr. Laut
F.A.Z. ist dieser Rechtsstreit momentan beim Landgericht München
anhängig. Zudem hat Real beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die
Löschung der DFB-Marke beantragt.
Die deutschen
Gerichte sind im Sinne der Gewaltenteilung selbstredend völlig
unabhängig. Das DPMA ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und dem Bundesministerium der
Justiz nachgeordnet. Nichtsdestotrotz hat sich der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere
berufen gefühlt, sich an der vorliegende Thematik zu beteiligen. Auf
vorherige Bitte des DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach hatte er
schriftlich bestätigt, dass der DFB nicht den Bundesadler in seinem Logo verwende. Außerdem erklärte er, dass sein Ministerium durch die DFB-Marke keine Verletzung von Hoheitszeichen sehe und mit der Verwendung des DFB-Adlers einverstanden sei.
Sofern das
Bundesministerium für Inneres (BMI) überhaupt zur Bewertung von
Hoheitszeichen befugt ist, stellt deren markenrechtliche Einschätzung
jedoch eine relativ offensichtliche Überschreitung ihrer Zuständigkeit
dar. Denn sofern ein Gericht eine solche juristische Einschätzung eines
Ministeriums benötigen würde, liegt sicherlich eine entsprechende
Anfrage beim Justizministerium auf der Hand. Zumindest über die
bestehende Zuständigkeit des BMI in sportlichen Belangen geht diese
juristische Thematik jedoch wohl weit hinaus. Deshalb bleibt vielmehr zu
hinterfragen, warum sich das BMI durch den Fussballverband
instrumentalisieren lies, in ein laufendes Gerichtsverfahren
einzugreifen und mehrfach öffentlich Druck auf das Landgericht München
sowie die DPMA ausgeübt hat. Sicherlich sollte dadurch der größte
deutsche Verband des Breitensports Fussball und damit auch das Aushängeschild des deutschen Sports unterstützt werden, um einen positiven Ausgang zu bewirken. Denn ohne markenrechtlichen Schutz dürften dem Verband zukünftig wesentliche Einnahmen von Ausrüstern wie Adidas und weiteren Sponsoren fehlen.
Bevor der Steuerzahler - wohl auch zu Lasten des BMI-Budgets - dann
einspringen müsste, um Projekte wie zum Beispiel die DFB-Akademie in
Frankfurt mit Baukosten jenseits von 50 Mio Euro zu realisieren, könnte
man aus Sicht des Ministeriums dazu neigen, vorher öffentlich etwas
Druck aufzubauen und Einfluss zu nehmen. Insbesondere vor diesem
politischen Hintergrund bleibt die Entscheidung über den vorliegenden
Rechtsstreit spannend. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
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