KURZ UND KNAPP
1. Was ist FATCA?
Der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz „FATCA”, ist in 2010 als Teil des US-Gesetzes HIRE Act in Kraft getreten.Die stufenweise Umsetzung durch US-Behörden und Finanzinstitute ist bis Anfang 2013 abzuschließen.
2. Ziel
Ziel ist die Erfassung von Vermögenswerten US-steuerpflichtiger Personen und Gesellschaften auf Konten im (US-)Ausland.
3. Inhalt
Alle Finanzinstitute außerhalb der USA („Foreign Financial Institutions /FFIs“) sollen im Rahmen einer vertraglichen Regelung mit der US-Steuerbehörde (IRS) die Konten ihrer Geschäftspartner hinsichtlich einer möglichen Steuerpflicht in den USA überprüfen und die Daten (nach vorherigener Zustimmung) melden. Die Nichtteilnahme einer FFI ahndet die IRS mit einem Einbehalt in Höhe von 30% auf alle Zahlungen an das FFI, die auf einen US-Vermögenswert zurückzuführen sind („withholdable payments“).
4. Was ist zu beachten:
a) Falle ich persönlich oder als FFI unter die Regelung?
b) Welchen Rat brauche ich in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht?
c) Welche Schritte muss ich einleiten (z. B. Registrierung bei der IRS)?
GENAUERES
Am 18. März 2010 trat der „Foreign Account Tax Compliance Act” (FATCA) im Rahmen des „Hiring Incentives to Restore Employment Act“ (Hire Act) in Kraft. Mit FATCA soll die Erfassung von US-steuerpflichtigen Personen und Gesellschaften ermöglicht werden, die im Ausland investieren. Im Rahmen von FATCA wird eine Quellensteuer in Höhe von 30 % auf Zahlungen aus den USA an ausländische Finanzunternehmen und an Unternehmen außerhalb des Finanzbereichs fällig. Die von der Quellensteuer erfassten Zahlungen werden als „withholdable payments“ bezeichnet. Dazu zählen aus US-Quellen stammende Zinsen, Dividenden, Mieten, Gehälter, Renten, Vergütungen und sonstiges Einkommen und Gewinne. Einkünfte aus einer Geschäftstätigkeit in den USA werden nicht erfasst.
Am 18. März 2010 trat der „Foreign Account Tax Compliance Act” (FATCA) im Rahmen des „Hiring Incentives to Restore Employment Act“ (Hire Act) in Kraft. Mit FATCA soll die Erfassung von US-steuerpflichtigen Personen und Gesellschaften ermöglicht werden, die im Ausland investieren. Im Rahmen von FATCA wird eine Quellensteuer in Höhe von 30 % auf Zahlungen aus den USA an ausländische Finanzunternehmen und an Unternehmen außerhalb des Finanzbereichs fällig. Die von der Quellensteuer erfassten Zahlungen werden als „withholdable payments“ bezeichnet. Dazu zählen aus US-Quellen stammende Zinsen,Dividenden, Mieten, Gehälter, Renten, Vergütungen und sonstiges Einkommen und Gewinne. Einkünfte aus einer Geschäftstätigkeit in den USA werden nicht erfasst.
1. Wen betrifft FATCA?
FATCA betrifft „Foreign Financial Institutions“ (FFIs), d.h. nichtamerikanische Unternehmen, die das Einlagengeschäft betreiben (Banken), die in erheblichen Umfang Finanzvermögen für Dritte halten (ebenfalls Banken) oder die im Investmentgeschäft tätig sind oder mit Wertpapieren, Anteilen an Personengesellschaften, Commodities oder deren Derivaten handeln (vor allem Investmentgesellschaften und Wertpapierhäuser).
2. Vermeidung der Quellensteuer
Die FFIs können die Quellensteuer vermeiden, wenn sie Informationen über US-amerikanische Personen, die hinter ihnen stehen, offenlegen. Die FFI müssen dazu Verträge mit der US-Steuerbehörde abschließen, in denen der FFI Pflichten bezüglich US-Accounts auferlegt werden. Als US-Accounts gelten reguläre Bankkonten, von Banken eingerichtete Depots und Sammelstellen sowie nicht börsengehandelte Eigenkapital- und Schuldtitel an einer FFI. Der Vertrag mit der US-Steuerbehörde verpflichtet die FFI unter anderem die Information über die Inhaber von Konten zu beschaffen, um US-Accounts zu identifizieren. Zudem muss die FFI jährlich den Namen, die Adresse und Steuernummer jeder US-Person (Green Card Inhaber oder US Staatsbürger) und jedes US-Inhabers einer ausländischen Gesellschaft melden, dessen US-Account sie führt.
3. Umsetzung von FATCA
FATCA wird stufenweise umgesetzt. Verträge zwischen den FFIs und der US-Steuerbehörde sind bis zum 30.06.2013 zu schließen. Die Quellensteuer setzt dann am 01.01.2014 ein. Die Pflicht der FFIs, die zuvor beschriebenen Informationen offenzulegen, um US-Accounts zu identifizieren, beginnt 2013 (bei privaten Konten mit einem Saldo von unter 500.000 US-Dollar beginnt die Pflicht erst später).
4. Bilaterales Abkommen zur Umsetzung von FATCA
Derzeit wird bilateral zwischen Deutschland und den USA die Einführung von FATCA diskutiert. Am 8. Februar 2012 hat die USA mit der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten eine Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) herausgegeben.
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Autor: Rechtsanwalt
Sebastian Meis, LL.M. von
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