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Wednesday, May 23, 2012

„Der gläserne Fluggast?“ – Speicherung und Weitergabe von Fluggastdaten*

Noch in diesem Monat soll das lange umstrittene Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union in Kraft treten. 

Das Europaparlament stimmte im April 2012 einem umstrittenen Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA zu. Dieser Vertrag erlaubt den amerikanischen Behörden den Zugriff auf Informationen über jeden EU-Passagier und die bis zu 15-jährige Speicherung von 19 personenbezogenen Daten von Flugreisenden, die auf einem Transatlantikflug aus den Vereinigten Staaten kommen oder dort einreisen wollen. Zu diesen Daten zählen u. A. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer, Anzahl der Gepäckstücke, Menü sowie Sonderwünsche der Passagiere an Bord sowie gegebenenfalls Hotel- und Mietwagenbuchungen.

Zweck dieser Speicherung soll die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität sein. Der Vertrag soll eine in 2007 in Kraft getretene vorläufige Vereinbarung ersetzen, welche den USA jetzt unmittelbar Zugriff auf personenbezogene Daten erlaubt. 

Das Europaparlament hat das Flugastdatenabkommen mit den USA abgesegnet. Die europäischen Mitgliedsstaaten hatten dem Fluggastdatenabkommen bereits im Dezember vergangenen Jahres mehrheitlich zugestimmt. Deutschland enthielt sich der Stimme. Aus deutscher Sicht ist das Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA datenschutzrechtlich bedenklich.

Im April 2012 stimmte die Mehrheit der EU-Innenminister für ein ähnliches System für Flüge aus und nach Europa. Der deutsche Innenminister stimmte diesem Mehrheitsbeschluss, Diplomatenangaben zufolge, nicht zu. Passagierinformationen sollen in einer EU-Datenbank fünf Jahre lang gespeichert werden. Nach zwei Jahren werden die Angaben in den Datenbanken jedoch anonymisiert. 

Die Daten sollen zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Ob auch Fluggastdaten innereuropäischer Flüge gespeichert werden, soll den einzelnen Ländern überlassen bleiben. Auch hiergegen äußern Datenschützer Bedenken.

(c) Picture:  freedigitalphotos.net

*Autorin:  Kerstin Kolander - Rechtsreferendarin aus Hagen, die derzeit die Wahlstation bei BridgehouseLaw Atlanta ableistet.

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