Ein wichtiger Schritt, denn die Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution/ADR) sind auch in Deutschland seit einiger Zeit präsent und bisher nur unzureichend geregelt. Modellversuche zur richterlichen Mediation und verschiedene Ausbildungsansätze haben den Bekanntheitsgrad der Mediation gefördert, doch im Bereich der Wirtschaftsmediation (Business Mediation) reicht die Breitenwirkung noch weit hinter den angelsächsischen Ländern zurück.
Das Gesetz schafft die Grundlagen und bildet quasi ein Berufsgesetz für den Mediator, klärt neben den Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten insbesondere auch die vertragsrechtliche Basis zwischen den an einer Mediation beteiligten Parteien. Dass das Gesetz Kompromisselemente enthält, ist der Sache geschuldet und hier werden Wissenschaft und Praxis sicherlich die Konturen und Ergänzungen in der Zukunft vornehmen.
Für die Praxis ist sicherlich die Regelung der Rechte und Pflichten aus dem Mediatorenvertrag sowie die Regelungen über Vollstreckung, Verjährung und Vertraulichkeit herauszuheben. Auch die Hinweispflicht auf außergerichtliche Streitbeilegungsversuche bzw. Mediation im Klageverfahren ist von Interesse und unterstützt die Breitenwirkung dieser Schlichtungsmöglichkeit.
Wie gesagt, sind all diese Schritte zu begrüßen, in Deutschland ist es jedoch auch angezeigt, an der Reputation der Mediation im Wirtschaftsbereich zu arbeiten. Insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft verbreitet, ist die Ansicht, die Mediation sei ein strukturiertes Verfahren aus dem Bereich des Familienrechtes oder teils sogar Täter/Opferausgleiches/Strafrechtes. Eine gewisse Skepsis und Distanz gegenüber dem Verfahren ist nach wie vor stark verbreitet, sodass Aufklärungsarbeit angezeigt ist.
Dies ist ganz anders in der angelsächsischen Welt, wo auch resultierend aus dem dortigen Zivilprozessrechtsnormen ein wesentlich stärkerer Drang hin zu ADR-Verfahren auch in der Wirtschaft gesehen werden kann. In der angelsächsischen Welt ist festzustellen, dass vor allem die juristisch Vorgebildeten die Mediationen vornehmen und einen gewissen Vertrauensvorsprung haben. Die diesseitige Erfahrung zeigt, dass bei höheren Streitwerten oder mehreren Unternehmen/Parteien gerne auf die Anwaltschaft zurückgegriffen wird, ob sich dies in Zukunft auch auf die Anwaltschaft weiter fokussiert oder die vielen auch gut ausgebildeten Nichtjuristen im Bereich der Wirtschaftsmediation Fuß fassen, bleibt abzuwarten.
In unserer täglichen Praxis wird das Mediationsgesetz keine größeren Veränderungen für die Sacharbeit bewirken, wobei es abzuwarten ist, wie die Wirtschaft auf die neue Präsenz der Mediation im Gesetz, der wissenschaftlichen Diskussion und auch der Ausbildung reagieren wird.
Interessant dürfte Aus- und Fortbildungserfordernisse bzw. die Zertifizierung des Mediators sein. Es bleibt abzuwarten, wie in Rechtsverordnungen die Anforderungen an Ausbilder und Ausbildung geregelt wird. Betrachtet man den „Markt“ der Mediatoren-Ausbildung so erscheint die Schaffung einer Stelle zur Zertifizierung solcher Ausbildungsbetriebe unumgänglich.
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