Sowohl Facebook als auch die US-Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU) haben sich einem Verfahren angeschlossen, in dem ehemalige Mitarbeiter eines Sheriffs in Virginia gegen ihre Entlassung klagen. Sie hatten den “Gefällt-mir”-Button auf der Facebook-Seite von Jim Adams, der der Gegenkandidat ihres Arbeitgebers war angeklickt. Jim Adams kandidierte zu diesem Zeitpunkt gegen Amtsinhaber B. J. Roberts um das Amt des Sheriffs. Roberts gewann. Daraufhin feuerte Roberts sechs seiner Hilfssheriffs. Diese sind sich sicher, dass sie dieser Mausklick auf Facebook ihren Job gekostet hat. Vor Gericht berufen sie sich auf ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Gibt es ein Grundrecht auf "Gefällt mir"?
Die erste Klage der gekündigten Hilfssheriffs wurde abgewiesen. Das Bezirksgericht hat entschieden, dass das Drücken des “Gefällt-mir” - Buttons auf Facebook keine Meinungsäußerung sei. Interessant ist vor allem die Begründung des Gerichts: Das Drücken eines “Gefällt-mir”- Buttons sei keine “richtige Äußerung”. Es sei keine substantielle Äußerung wie jene, die Gerichte in anderen Fällen als von der Verfassung geschützt betrachteten. Dieses Urteil wollten die Entlassenen nicht akzeptieren und legten Berufung dagegen ein.
Die Argumentation der Richter in dem Urteil erscheint in einigen Punkten widersprüchlich – vor allem vor dem Hintergrund, dass dieselben Richter in einem anderen Fall entschieden haben, dass Autoaufkleber als schützenswerte Meinungsäußerung gelten. Für das Drücken eines “Gefällt-mir”-Buttons soll dies jedoch nicht gelten.
Gibt es ein Grundrecht auf "Gefällt mir"?
Die erste Klage der gekündigten Hilfssheriffs wurde abgewiesen. Das Bezirksgericht hat entschieden, dass das Drücken des “Gefällt-mir” - Buttons auf Facebook keine Meinungsäußerung sei. Interessant ist vor allem die Begründung des Gerichts: Das Drücken eines “Gefällt-mir”- Buttons sei keine “richtige Äußerung”. Es sei keine substantielle Äußerung wie jene, die Gerichte in anderen Fällen als von der Verfassung geschützt betrachteten. Dieses Urteil wollten die Entlassenen nicht akzeptieren und legten Berufung dagegen ein.
Die Argumentation der Richter in dem Urteil erscheint in einigen Punkten widersprüchlich – vor allem vor dem Hintergrund, dass dieselben Richter in einem anderen Fall entschieden haben, dass Autoaufkleber als schützenswerte Meinungsäußerung gelten. Für das Drücken eines “Gefällt-mir”-Buttons soll dies jedoch nicht gelten.
Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU reagierte prompt auf dieses Urteil und ließ verlauten, dass es wichtig sei, die Verfassung so auszulegen, dass auch neue Kommunikationswege geschützt werden. Das Urteil sei nach Ansicht von ACLU falsch, da das Drücken des “Gefällt-mir” - Buttons ganz klar eine Botschaft ausdrückt. Millionen von Facebook-Nutzern erkennen die Bedeutung dieses Buttons. Selbst wenn man die Auffassung vertritt wonach das Drücken des “Gefällt-mir”- Buttons nur eine symbolische Aussage darstellt, so ist auch diese von der Verfassung geschützt. Denn US-Gerichte haben sowohl das Schwenken von roten Flaggen als auch das Tragen von Armbändern als freie Meinungsäußerung eingestuft. Deshalb ist nach Ansicht der Bürgerechtsorganisation ACLU das Drücken eines „Gefällt-mir“ - Buttons auf Facebook von der Verfassung geschützt. Dieser Rechtsstreit sei ihrer Ansicht nach ein Beispiel dafür, dass die Gesetze und die Rechtsprechung der schnellen Entwicklung der Technik angepasst werden müssen.
Ob man wegen des Drückens eines „Gefällt-mir“-Buttons den Job verlieren darf muss nun das Berufungsgericht in Richmond klären.
Ob man wegen des Drückens eines „Gefällt-mir“-Buttons den Job verlieren darf muss nun das Berufungsgericht in Richmond klären.
(c) Picture: freedigitalphotos.net
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