Das Handelsblatt Nr. 220 vom 14.11.05 berichtet auf Seite 14, dass Bertelsmann den Versuch aufgegeben hat, eine 17-Milliarden-Dollar-Schadenersatzklage mehrerer amerikanischer Musikverleger durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auszubremsen. Wie das oberste deutsche Gericht am Freitag mitteilte, zog Bertelsmann die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung der bereits 2003 eingereichten Klage zurück. Die Karlsruher Richter hoben daraufhin das von ihnen erlassene einstweilige Zustellungsverbot auf.
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Eine interessante Wendung des Milliardenstreites, in dem es um das Engagement von Bertelsmann bei der Musiktauschbörse "Napster" geht.
Nun wurde die Klageschrift Bertelsmann zugestellt, nicht direkt, sondern einer Tochtergesellschaft. Ob das wirksam eine Zustaendigkeit eines US Gerichts begruendet?
Gruesse aus den USA
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