Montana -- Richterin Karen Townsend hat am 1. März eine Frau (L.K.) als unzurechnungsfähig erklärt und eine Operation zur Entfernung der Gebärmutter angeordnet, um L.K. vor Gebärmutterkrebs zu schützen.
Ärzte hatten mitgeteilt, dass sich L.K.'s Gebärmutterkrebs im Stadium 1 befindet und eine Wahrscheinlichkeit von ca. 85% bestehe, dass sie in den nächsten drei Jahren sterben könnte. Es kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. dass sie ein gesundes Kind bekommen kann.
Die Richterin stützt ihr Urteil unter anderem auf die Aussagen von Psychologen des Montana State Hospital, die aussagten, dass L.K. religiöse Einbildungen hat, dass Gott sie bereits geheilt hätte. Aus diesem Grund erkenne sie nicht die Risiken der Krebserkrankung und sei nicht voll zurechnungsfähig.
Am 2. März legte L.K. Berufung ein, um die für den 3. März angeordnete Operation zu unterbinden. L.K. teilte mit, sie nehme die Krebsdiagnose ernst und sei sich ihrer Risiken bewusst. Sie sei strenggläubig und wünsche sich ein Kind. Jedoch möchte sie ihre Entscheidung über eine Operation eigenständig entscheiden und sie werde vielleicht später der Empfehlung der Ärzte nachkommen. Der State Supreme Court von Montana hat daraufhin die gerichtliche Anordnung der Operation ausgesetzt und wird mit dem Berufungsverfahren fortfahren.
Während diese Entscheidung scheinbar weniger die Ausübung der Religionsfreiheit betrifft, stellt sich die Frage, inwieweit Richter in das Persönlichkeitesrecht des Einzelnen eingreifen dürfen?
Artikel 2 der Montana Verfassung erklärt die Würde des Menschen für unantastbar, auch wenn das Leben oder die Gesundheit gefährdet ist. Niemand kann zu einer Behandlung gezwungen werden.
Arthur L. Caplan vom Zentrum für Bioethik an der Universität Pennsylvania hingegen ist folgender Meinung. Je schwerer Personen (lebensbedrohlich) erkrankt sind und je mehr diese Person in ihrer Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt ist, desto wahrscheinlicher ist es diese Person zu einer Behandlung zu verpflichten, die gesundheitsfördernd oder sogar lebensrettend sein kann. Das Problem hierbei ist jedoch herauszufinden, ob die Person wirklich unzurechnungsfähig ist und ob sie die lebensbedrohlichen Umstände nicht nachvollziehen kann.
Generell sind Entscheidungen solcher Fälle äußerst umstritten und werden von Medizinern und Ethikern unterschiedlich bewertet. Aus diesem Grund bleibt abzuwarten, wie das State Supreme Court in der Berufung der L.K. entscheidet.
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